Allgemeine Geschäftsbedingungen Padelfactory B.V.

Artikel 1 - Definitionen

  • Angebot: Jedes Angebot von Padelfactory an den Kunden;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Bestimmungen wie nachstehend aufgeführt;
  • Verbraucher: eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind;
  • Tag: Kalendertag;
  • Arbeitnehmer: Personen, die bei Padelfactory oder einem der mit Padelfactory verbundenen Unternehmen beschäftigt sind, sowie die von Padelfactory eingesetzten Hilfspersonen;
  • Kunde: die Partei, mit der Padelfactory über das Zustandekommen des Vertrags verhandelt und/oder mit der Padelfactory den Vertrag abschließt;
  • Auftragnehmer (nachstehend "Padelfactory" genannt): Padelfactory B.V., mit Sitz in Arnheim, De Spade 10 (6846 JL), eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 77927222, MwSt.-Nummer: NL001860855B10, E-Mail: info@padelfactory.nl
  • Dienstleistung: alle von Padelfactory dem Kunden angebotenen Dienstleistungen, die Gegenstand eines Angebots, einer Vereinbarung oder eines anderen Rechtsakts sind;
  • Lieferfrist; die von Padelfactory angegebene ungefähre Frist für die Fertigstellung der Dienstleistung oder eines Teils davon an den Kunden;
  • Vertrag: ein zwischen Padelfactory und dem Kunden geschlossener Vertrag, einschließlich der nach dem Vertragsabschluss vereinbarten Änderungen und der vereinbarten Mehr- und/oder Minderarbeit;
  • Partei(en): der Kunde oder Padelfactory. Wenn der Begriff im Plural verwendet wird, sind Kunde und Auftragnehmer gemeinsam gemeint;
  • Richtpreis: Padelfactory erhält eine Vergütung für die tatsächlich angefallenen Ausführungskosten (einschließlich Lohnkosten und Material), erhöht um einen Aufschlag von 10 % für Gewinn und allgemeine Kosten. Wenn Padelfactory dem Kunden einen Richtpreis genannt hat, darf der Richtpreis um nicht mehr als 10% überschritten werden;
  • Vorläufiger Betrag: ein im Angebot und/oder im Vertrag genannter geschätzter Geldbetrag für den Kauf bestimmter Gegenstände und/oder deren Bearbeitung und/oder die Ausführung (oder das Ausführen lassen) von Tätigkeiten, deren genauer Umfang noch nicht bestimmt werden kann. Bei einem vorläufigen Betrag erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten (Arbeits-)Kosten, zuzüglich eines Aufschlags von 10% für Padelfactory;
  • Arbeitstage: ein Tag, es sei denn, er fällt auf einen allgemein oder örtlich anerkannten oder staatlich oder tarifvertraglich vorgeschriebenen Ruhe- oder Feiertag, Feiertag oder sonstigen nicht individuellen arbeitsfreien Tag. Als nicht arbeitsfähig gelten Tage, an denen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Mehrheit der Arbeitnehmer oder Maschinen nicht mindestens fünf (5) Stunden lang arbeiten kann.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Padelfactory und/oder alle mit Padelfactory geschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Padelfactory.
  2. Der Geltung etwaiger Einkaufs- und/oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen Bedingungen verweist und diese für anwendbar erklärt,

vereinbaren die Parteien durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Padelfactory ausdrücklich, dass Padelfactory nicht an diese Bedingungen des Kunden gebunden ist.

  1. gerechterweise
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für jedermann zugänglich und auf der Website enthalten www.padelfactory.de/agb.
  3. Padelfactory ist jederzeit berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen an diesen Allgemeinen Bedingungen vorzunehmen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten 30 (in Worten: dreißig) Tage, nachdem Padelfactory den Kunden über die Änderungen informiert hat, in Kraft, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieser 30 Tage widersprochen hat.
  4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zugunsten der von Padelfactory beauftragten Personen und derjenigen, für deren Handlungen oder Unterlassungen Padelfactory haftbar ist oder sein kann.
  5. Nur Personen, die laut Handelsregister der Handelskammer befugt sind, Rechtshandlungen im Namen von Padelfactory vorzunehmen. Rechtshandlungen, die von anderen als den bevollmächtigten Personen vorgenommen werden, können gegenüber Padelfactory und Dritten nur geltend gemacht werden, wenn Padelfactory sie schriftlich bestätigt ha
  6. Abweichende Regelungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie zuvor ausdrücklich und schriftlich zwischen dem Kunden und Padelfactory vereinbart wurden.

Artikel 3 - Angebot und Vereinbarung

  1. Ein Angebot von Padelfactory ist völlig unverbindlich. Die im Angebot enthaltenen Preisberechnungen und Bedingungen gelten nur für die angegebenen Leistungen. Wenn eine Offerte eine beschränkte Gültigkeitsdauer hat oder unter anderen Bedingungen erstellt wird, ist dies in der Offerte ausdrücklich vermerkt. Die Kosten für die Bodenuntersuchung, die Bauberechnung, die KLIC-Registrierung, die Sondierung und den Anschluss der LED-Beleuchtung an das Stromnetz sind nicht im Angebot enthalten, es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich schriftlich angegeben.
  2. Sofern nicht anders angegeben, sind die in einem Angebot genannten Preise in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben und unterliegen Abgaben, Zuschlägen und anderen Faktoren. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, sind die angegebenen Preise inklusive Mehrwertsteuer.
  3. Wenn ein Angebot von Padelfactory (teilweise) auf Informationen beruht, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, ist der Kunde für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen verantwortlich. Die Folgen unvollständiger und/oder ungenauer Angaben, einschließlich solcher, die nicht der Realität entsprechen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
  4. Ein Angebot gilt nicht automatisch für Folgebestellungen, Nachbestellungen oder Verlängerungen.
  5. Padelfactory kann nicht für ihr Angebot haftbar gemacht werden, wenn der Kunde hätte erkennen müssen, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält.
  6. Jedes Angebot ist streng vertraulich und persönlich an den Kunden gerichtet.
  7. Alle Angaben von Padelfactory über Anzahl, Maße, Gewichte und Farbe der zu verwendenden oder zu liefernden Waren in den gezeigten oder zur Verfügung gestellten Angeboten, Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Modellen oder sonstigen Angebotsformen gelten nur annähernd und sind für Padelfactory nur verbindlich, wenn Padelfactory dies ausdrücklich schriftlich erklärt hat. Eine geringfügige Abweichung bei den gelieferten Waren führt nicht zu einem Mangel in der Erfüllung des Vertrags seitens Padelfactory.
  8. Bei Annahme eines unverbindlichen Angebots durch den Kunden behält sich Padelfactory das Recht vor, das Angebot innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Annahme zu widerrufen oder davon abzuweichen.
  9. Mündliche Zusagen binden Padelfactory nur, wenn sie von Padelfactory ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  10. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Padelfactory nicht dazu, einen Teil des Angebots zu einem entsprechenden Teil des im Angebot genannten Preises auszuführen.
  11. Der Vertrag wird ausdrücklich unter der aufschiebenden Bedingung der ausreichenden Verfügbarkeit der zu bestellenden Waren geschlossen.
  12. Aus den vorgelegten Einsparungsberechnungen können keine Rechte abgeleitet werden.
  13. Wenn ein Auftrag von mehreren Kunden erteilt wird, sind alle Kunden gesamtschuldnerisch an den Vertrag gebunden. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:407(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.

Artikel 4 - Vereinbarung

  1. Ein Vertrag zwischen Padelfactory und dem Kunden kommt zustande, nachdem er von Padelfactory auf seine Durchführbarkeit geprüft wurde und Padelfactory dem Kunden das Zustandekommen und den Inhalt des Vertrages schriftlich bestätigt hat. Wenn ein Angebot vom Kunden innerhalb der im Angebot angegebenen Annahmefrist angenommen wird, kommt ein Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Kunde das Angebot vollständig annimmt.
  2. Wenn der Kunde das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, bestätigt Padelfactory unverzüglich den Eingang der Annahme des Angebots auf elektronischem Wege, vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 1, 3, 5 und 6.
  3. Soweit die Annahme eines von Padelfactory unterbreiteten Angebots durch den Kunden in irgendeinem Punkt vom Angebot abweicht, kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn Padelfactory das Zustandekommen und den Inhalt des Vertrags ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  4. Padelfactory behält sich das Recht vor, die Annahme eines von ihr unterbreiteten Angebots ohne Angabe von Gründen nicht oder nur unter zusätzlichen und/oder geänderten Bedingungen anzunehmen.
  5. Padelfactory kann - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - untersuchen, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss wichtig sind. Wenn Padelfactory aufgrund dieser Prüfung Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, kann Padelfactory einen Antrag ablehnen oder die Durchführung an besondere Bedingungen knüpfen, wie z.B. die Stellung von Sicherheiten durch den Kunden für die rechtzeitige Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag. Padelfactory zahlt keine Zinsen auf Sicherheiten, die der Kunde Padelfactory stellt oder gewährt.
  6. Wenn die Verständigung nur mündlich erfolgt ist, kommt der Vertrag dennoch in dem Moment zustande, in dem Padelfactory tatsächlich mit der Ausführung des Vertrags beginnt oder Dritte dazu anweist. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Rechnung den Inhalt des Vertrages vollständig und korrekt wiedergibt.
  7. Der Kunde gewährleistet alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen und stellt Padelfactory von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
  8. Der Auftrag wird wie in der Vereinbarung angegeben ausgeführt, wobei geringfügige oder kleine Änderungen durch Padelfactory, die die Qualität des Auftrags nicht beeinträchtigen, zulässig sind.
  9. Padelfactory ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Vertrags zu beauftragen.

Artikel 5 - Preise

  1. Die angegebenen Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger staatlich vorgeschriebener Abgaben. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, wird die Mehrwertsteuer im Angebot angegeben.
  2. Preiserhöhungen, die sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben, werden unverzüglich und in vollem Umfang an den Kunden weitergegeben.
  3. Im Angebot und/oder im Vertrag werden Tagespreise gemäß dem Kostenniveau für Löhne, Sozialabgaben, Materialpreise, Rohstoff-, Energie-, Brennstoff- und Materialpreise, Einfuhrzölle, Transport-/Frachtkosten und Wechselkurse von oder gegenüber dem Euro usw. zum Zeitpunkt des Angebots verwendet. Treten nach Vertragsabschluss kostensteigernde Umstände ein, ist Padelfactory berechtigt, die Kostensteigerung an den Kunden weiterzugeben, und der Kunde ist verpflichtet, die Kostensteigerung an Padelfactory zu zahlen. Als Stichtag für die Abrechnung gilt das Datum des Angebots. Padelfactory wird den Kunden rechtzeitig über die Notwendigkeit der Preiserhöhung informieren.
  4. Padelfactory ist auch berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, wenn diese 3 (in Worten: drei) Monate nach dem Vertragsabschluss erfolgen. Eine Preiserhöhung kann sich unter anderem (nicht abschließend) ergeben aus: Erhöhung der Transportkosten, der Betriebskosten, der verbrauchten Hilfsstoffe, der Waren, der Transportmittel, des Krieges, der Witterungsverhältnisse, der Kalamitäten, der Knappheit, einer Änderung des einschlägigen Tarifvertrags oder infolge von Gesetzen, Beschlüssen oder Verordnungen der Regierung mit zwingendem Charakter.
  5. Wenn Padelfactory einen Kostenvoranschlag für die Kosten der einzubeziehenden Dritten erstellt, so hat dieser Kostenvoranschlag nur eine indikative Bedeutung.
  6. Padelfactory ist außerdem berechtigt, dem Kunden eine Kostenerhöhung in Rechnung zu stellen, die sich aus falschen Angaben des Kunden ergibt.
  7. Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich von Druck- und Satzfehlern. Für die Folgen von Druck- und Satzfehlern wird keine Haftung übernommen.

Artikel 6 - Pflichten und Haftung des Kunden

  1. Der Kunde wird Padelfactory stets unaufgefordert und fristgerecht alle relevanten und wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen, die für die Einrichtung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde garantiert und trägt das (finanzielle) Risiko für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Padelfactory zur Verfügung gestellten Informationen, auch wenn diese von Dritten stammen.
  2. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten vom Kunden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt wurden oder wenn der Kunde seinen Verpflichtungen in anderer Weise, einschließlich einer Anzahlungsverpflichtung, nicht nachgekommen ist, ist Padelfactory berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, ohne dass der Kunde irgendeine Form von Schadensersatz verlangen kann.
  3. Der Kunde erkennt an, dass Padelfactory nur die von ihr installierten elektrischen und sonstigen gelieferten und eingebauten Gegenstände kennt und beeinflussen kann. Die bereits vorhandene und/oder von Dritten installierte Elektrizität oder gelieferte oder montierte Gegenstände fallen nicht unter die Arbeit oder Verantwortung von Padelfactory.
  4. Die Durchführung einer baukundlichen Inspektion des Objekts, an dem die Arbeiten durchgeführt werden oder auf dem die von Padelfactory gelieferten Materialien angebracht werden, gehört nicht zu den Tätigkeiten von Padelfactory. Jede Inspektion vor, während oder nach Abschluss der Arbeiten kann nicht als Bauinspektion angesehen werden. Padelfactory rät dem Kunden dringend, vor der Ausführung der Arbeiten und/oder der Lieferung eine unabhängige bautechnische Prüfung durchführen zu lassen.
  5. Die (vorläufige) Schlussfolgerung von Padelfactory auf der Grundlage einer Inspektion hinsichtlich der Eignung des Untergrunds für die Tätigkeiten und/oder Produkte von Padelfactory kann nicht als Garantie von Padelfactory dafür ausgelegt werden, dass der Untergrund auch geeignet ist. Das Risiko hierfür trägt der Kunde.
  6. Der Kunde hat auf eigene Kosten und Gefahr dafür zu sorgen, dass Padelfactory rechtzeitig Zugang zu folgenden Daten hat:
    1. die für die Planung der Arbeiten erforderlichen Daten;
    2. erforderliche Genehmigungen und Entbindungen;
    3. der Arbeitsplatz, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, frei von Hindernissen ist und über einen befestigten Weg mit einer Arbeitsbreite von mindestens 3 m frei zugänglich ist;
    4. Sorge tragen, dass Padelfactory ausreichend Möglichkeiten zur Ver- und Entsorgung z. B. von Werkzeugen hat. Es müssen daher ausreichend verschließbare Räume, wie z.B. Arbeitsschränke zur Materiallagerung, zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist für die gelagerten Güter von Padelfactory verantwortlich;
    5. der Arbeitsplatz für Padelfactory und/oder seine Mitarbeiter muss an mindestens 5 Arbeitstagen pro Woche von 07:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung stehen;
    6. Sorge tragen, dass Padelfactory die Möglichkeit hat, Zugang zu einer sanitären Anlage zu erhalten und eine Essenspause einzulegen;
    7. ausreichende Anschlussmöglichkeiten und ausreichende Kapazitäten für elektrische Maschinen (220 Volt), Beleuchtung, Heizung, Gas, Wasser und andere für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Energie. Die Anschlussmöglichkeiten müssen sich in einem Umkreis von 50 Metern um die Werkstatt befinden.
  7. Werden die Verpflichtungen aus Absatz 6 nicht (rechtzeitig) erfüllt, hat der Kunde Padelfactory rechtzeitig zu informieren. Padelfactory ist berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten, wie z.B. Lager-, Reise- oder Arbeitskosten, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  8. Wenn die in Absatz 6 genannten Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) erfüllt werden, ist Padelfactory in keinem Fall verpflichtet, dem Kunden den Schaden zu ersetzen, der sich aus einer Verzögerung der (Nach-)Lieferung ergibt.
  9. Die Kosten für die Einholung von Genehmigungen, Befreiungen usw. gehen zu Lasten des Kunden.
  10. Der Kunde verpflichtet sich, alle vertragsgemäß zu liefernden Gegenstände abzunehmen, sobald sie ihm zur Verfügung gestellt werden, und für eine angemessene und sichere Lagerung der Gegenstände zu sorgen.
  11. Der Kunde haftet für Schäden an Waren, die sich dort befinden, wo die Waren auf Anweisung des Kunden gelagert werden und/oder wo die Arbeiten von Padelfactory ausgeführt werden. Zu den Schäden gehören Diebstahl, Beschädigung und Verlust.
  12. Wenn der Kunde selbst für die Lieferung bestimmter Waren und/oder die Ausführung von Tätigkeiten zu sorgen hat, haftet er für die daraus resultierenden Verzögerungskosten, wenn dies nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß geschieht. Diese zusätzlichen Kosten werden dem Kunden nach den üblichen Tarifen von Padelfactory und/oder ihren Mitarbeitern in Rechnung gestellt.
  13. Im Falle einer grenzüberschreitenden Lieferung erfolgt die Lieferung ausdrücklich gemäß den Incoterms (eine Reihe von Vertragsbestimmungen, die für den internationalen Warenhandel entwickelt wurden). 2010-EXW (EX Works/Factory)
  14. Padelfactory behält sich das Recht vor, alle Arbeiten einzustellen, wenn sich herausstellt, dass das Material und/oder der Boden, auf dem die Arbeiten ausgeführt werden, Asbest enthält oder dass sich der Untergrund nach Ansicht von Padelfactory als ungeeignet für die Ausführung der Arbeiten erweist.
  15. Hat der Kunde für die Lieferung bestimmter Gegenstände, Daten und/oder Arbeiten selbst Sorge zu tragen, so haftet er für Schäden am Werk, die durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten durchgeführte Arbeiten oder Lieferungen entstehen.

Mängel an den beweglichen oder unbeweglichen Sachen, an denen oder in denen der Auftrag ausgeführt wird, Mängel an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien oder Hilfsmitteln verursacht werden.

  1. Der Kunde gestattet Padelfactory die kostenlose Anbringung von Namensschildern und Werbung auf der Baustelle oder am Werk.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Waren geltenden Vorschriften, Gebrauchsregeln und Anweisungen strikt einzuhalten, einschließlich der Anweisungen in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Benutzerhandbuch und dem Wartungshandbuch für die Waren. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung oder unvollständigen Einhaltung der vorgenannten Vorschriften und Gebrauchsanweisungen ergeben. Dies gilt auch für äußere Ursachen wie z.B. Vandalismus und das Betreten eines (noch) nicht getrockneten (Sport-)Bodens.
  3. Der Kunde akzeptiert, dass (geringfügige) Unebenheiten auftreten können, wenn ein feuerverzinkter Padelplatz gewählt wird.

Artikel 7 - Verpflichtungen der Firma Padelfactory - Ausführung der Vereinbarung - Fristen

  1. Padelfactory beachtet bei der Ausführung des Vertrages die Sorgfalt eines guten Unternehmers und wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Padelfactory hat eine Verpflichtung zum Aufwand, nicht zum Ergebnis.
  2. Padelfactory verpflichtet sich, den Kunden schriftlich zu informieren und zu warnen, sofern Padelfactory wusste oder gerechterweise hätte wissen müssen, dass die Anforderungsspezifikation, die Informationen, Daten oder Gegenstände, die der Kunde zur Verfügung stellt, oder die Anweisungen oder Änderungen, die der Kunde Padelfactory überträgt, offensichtlich solche Fehler enthalten, unvollständig sind oder Mängel aufweisen, bevor das Werk (weiter) geliefert wird.
  3. Alle von Padelfactory verwendeten Artikel müssen von guter Qualität sein, sich für ihren Zweck eignen und den gestellten Anforderungen entsprechen.
  4. Die vereinbarte oder angegebene (Liefer-)Frist ist immer ein Richtwert und daher nie eine strenge Frist, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  5. Wenn eine Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt diese Frist an dem Werktag, der auf den Tag folgt, an dem alle Informationen, Waren und Daten, die nach Ansicht von Padelfactory im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages erforderlich sind, vom Kunden in der richtigen Form zur Verfügung gestellt und die anderen erforderlichen Formalitäten erfüllt wurden, einschließlich einer vereinbarten Vorauszahlung, und sofern im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Arbeiten an einem vom Kunden benannten Arbeitsplatz erforderlich sind, ist/sind dieser/diese Arbeitsplatz/diese Arbeitsplätze nach Ansicht von Padelfactory zu diesem Zweck bereit und Padelfactory hat ungehinderten Zugang zu ihm/ihnen oder wurde/n ihm/ihr zur Verfügung gestellt. Die (Liefer-)Zeit basiert auf den Umständen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Abgabe eines Angebots und der rechtzeitigen Lieferung von Waren durch Dritte an Padelfactory.
  6. Änderungen des Vertrags und/oder der Umstände, Mehr- oder Minderarbeit, höhere Gewalt, Verlängerung oder Verkürzung, Aussetzung, Verzug, Verzögerung bei der Lieferung von Waren durch Dritte an Padelfactory und nicht arbeitsfähige Tage können dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarte (Nach-)Lieferfrist von Padelfactory überschritten wird. Padelfactory hat in all diesen Fällen das Recht, die (Nach-)Lieferfrist nach Maßgabe von Angemessenheit und Billigkeit zu verlängern. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und hat daher niemals Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung.
  7. Bei Überschreitung einer zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbarten tödlichen (Liefer-)Frist hat der Kunde Padelfactory schriftlich in Verzug zu setzen. Padelfactory ist eine angemessene Frist einzuräumen, um den Vertrag noch zu erfüllen.
  8. Im Falle des Verzugs von Padelfactory schuldet Padelfactory dem Kunden eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 € pro Arbeitstag, einschließlich Mehrwertsteuer, es sei denn, es wurde schriftlich ein anderer Betrag vereinbart. Die pauschale Entschädigung kann nicht mit dem verrechnet werden, was der Kunde Padelfactory schuldet.
  9. Wenn die Ausführung des Vertrags durch Padelfactory nicht innerhalb der vereinbarten (Liefer-)Frist erfolgen kann oder nicht erfolgt, wobei es sich nicht um eine fatale (Liefer-)Frist handelt, informiert Padelfactory den Kunden so schnell wie möglich über die (Liefer-)Frist, innerhalb derer der Vertrag geliefert wird.
  10. Die Überschreitung der vereinbarten (Liefer-)Frist, ob tödlich oder nicht, aus welchem Grund auch immer, gibt dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung sonstiger Kosten, außer wie in Absatz 8 vorgesehen.
  11. Padelfactory hat das Recht, die Ausführung der Arbeiten in Bezug auf die nächste Phase auszusetzen, bis der Kunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen gemäß der vorangegangenen Phase vollständig nachgekommen ist oder eine Sicherheit dafür geleistet hat.

Artikel 8 - Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung und Beendigung der Vereinbarung

  1. Die Arbeiten umfassen nur die in der Vereinbarung genannten Arbeiten.
  2. Änderungen und/oder Ergänzungen der Vertragsausführung, die der Kunde nach Vertragsabschluss wünscht, müssen Padelfactory vom Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Haben sich die Parteien auf eine bestimmte Änderung, Mehr- oder Minderarbeit, Erweiterung oder Kürzung des Vertrages geeinigt, wird Padelfactory die Änderung dem Kunden schriftlich bestätigen. Diese schriftliche Bestätigung wird in jedem Fall die inhaltlichen, finanziellen und zeitlichen Folgen der Änderung aufzeigen.
  4. Alle Kosten, die mit der Änderung des Vertrags verbunden sind, werden Padelfactory vom Kunden erstattet, wie z. B., aber nicht ausschließlich: eingekaufte Waren und/oder Dienstleistungen, Berechnungen, Zeichnungen, hinzugezogene Hilfspersonen, Stornierungskosten usw.
  5. Padelfactory ist berechtigt, dem Kunden im Falle von vereinbarten Zusatzarbeiten 25 % der damit verbundenen Kosten als Vorschuss in Rechnung zu stellen. Der Preis für die (verbleibenden) zusätzlichen Arbeiten wird dem Kunden nach Abschluss der zusätzlichen Arbeiten in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an Padelfactory zu zahlen.
  6. Wenn eine Änderung des Vertrags schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde außerdem verpflichtet, Padelfactory den vereinbarten Preis für die von Padelfactory bis zum Zeitpunkt der Änderung bereits gelieferten Waren zu erstatten.
  7. Padelfactory hat das Recht, von zuvor vereinbarten (Liefer-)Zeiten und Vorlaufzeiten abzuweichen, soweit Padelfactory dies für die Erfüllung der sich aus dem geänderten Vertrag ergebenden Verpflichtungen für erforderlich hält.
  8. Ein Mehraufwand entsteht auch dann, wenn Padelfactory aufgrund der Angabe falscher oder unvollständiger Daten durch den Kunden die geplanten Arbeiten umorganisieren muss. Padelfactory ist berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Mehrarbeit auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der (Rück-)Lieferung geltenden Sätze für die geleisteten Arbeitsstunden und die verwendeten Gegenstände in Rechnung zu stellen.
  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:408 und 7:764 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften sehen etwas anderes vor.
  10. Wenn der Vertrag dennoch von einem Verbraucherkunden gekündigt wird, ist die Vertragsauflösung kostenpflichtig. In diesem Fall schuldet der Kunde bei Auflösung des Vertrags den vereinbarten Betrag zuzüglich der mit der Auflösung verbundenen Kosten abzüglich der nicht gelieferten und der nicht entstandenen Kosten. Der entgangene Gewinn wird daher immer an Padelfactory vergütet.

Artikel 9 - Zahlung

  1. Padelfactory ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
    • 50% des vereinbarten Preises nach sofortiger Vertragsbestimmung
    • 45% des vereinbarten Preises 2 Wochen vor der Lieferung der Padelplätze
    • 5% des vereinbarten Preises bei Lieferung von Padelplätzen
  2. Ein Einspruch gegen eine Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Padelfactory eingereicht werden. Eine schriftliche Beanstandung hemmt die Zahlungsfrist nicht. Erfolgt kein fristgerechter Einspruch, gilt die Rechnung als akzeptiert.
  3. Die Forderungen gelten als unbezahlt, bis der Kunde ihre Bezahlung nachgewiesen hat.
  4. Ein Einspruch gegen eine Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Padelfactory eingereicht werden. Eine schriftliche Beanstandung hemmt die Zahlungsfrist nicht. Erfolgt kein fristgerechter Einspruch, gilt die Rechnung als akzeptiert.
  5. Der Kunde ist, sofern er nicht Verbraucher ist, nicht berechtigt, wegen eines Rabatts oder wegen einer vom Kunden geltend gemachten Gegenforderung mit dem Preis aufzurechnen.
  6. Bei Zahlungsverzug des Kunden gerät der Kunde ohne vorherige schriftliche Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Verbraucherkunden gerät der Kunde ohne vorherige schriftliche Mahnung in Verzug, nachdem Padelfactory den Kunden auf den Zahlungsverzug hingewiesen und dem Kunden eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat, um seiner Zahlungsverpflichtung noch nachzukommen.
  7. Jede Zahlung des Kunden dient - falls zutreffend - zunächst zur Begleichung der von ihm an Padelfactory geschuldeten Zinsen, Inkasso- und Verwaltungskosten und anschließend zur Begleichung der offenen Forderungen in der Reihenfolge ihres Alters.
  8. Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht fristgerecht, berechnet Padelfactory auf die fällige Hauptsumme die gesetzlichen Handelszinsen pro Monat, Teil eines Monats, der als Ganzes berechnet wird, ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt der gesetzliche Zinssatz.
  9. Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommt und Padelfactory gezwungen ist, Inkassomaßnahmen durchzuführen, um die Zahlung der ausstehenden Rechnung zu erzwingen, ist Padelfactory außerdem berechtigt, dem Kunden alle tatsächlichen Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Eintreibung in Rechnung zu stellen. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15 % der ausstehenden Beträge mit einem Mindestbetrag von € 150,-. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, betragen die außergerichtlichen Inkassokosten 15 % der ausstehenden Beträge bis zu € 2.500,-, 10 % für die nächsten € 2.500,- und 5 % für die nächsten € 5.000,-, mindestens jedoch € 150,-.
  10. Beanstandungen, Reklamationen oder gemeldete Mängel entbinden den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

Artikel 10 - Fertigstellung und Übergabe des Werkes

  1. Der Kunde ist verpflichtet, jede (Lieferung), ob in Phasen oder anderweitig, abzunehmen, wenn Padelfactory die (Lieferung), ob in Phasen oder nicht, dem Kunden mitgeteilt hat. Padelfactory ist berechtigt, den Beginn der zu einer nächsten Phase gehörenden Arbeiten zu verschieben, bis der Kunde die Arbeiten oder einen Teil der Lieferung der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
  2. Rechtzeitig vor dem Tag, an dem eine Lieferung fertiggestellt wird, lädt Padelfactory den Kunden (vorzugsweise schriftlich) ein, die gelieferte Ware zu prüfen. Die Inspektion muss so schnell wie möglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Fertigstellung und der schriftlichen Mitteilung von Padelfactory, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.

Die Abnahme erfolgt durch den Kunden in Anwesenheit von Padelfactory oder eines zu diesem Zweck ernannten Vertreters unter Verwendung eines Lieferprotokolls und dient der Feststellung, ob Padelfactory seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.

  1. Die Arbeit gilt als geliefert, wenn:
    1. Padelfactory dem Kunden (vorzugsweise schriftlich) mitgeteilt hat, dass das Werk zur Lieferung bereit ist, und der Kunde das Werk (vorzugsweise schriftlich) genehmigt hat;
    2. Padelfactory dem Kunden (vorzugsweise schriftlich) mitgeteilt hat, dass das Werk ablieferungsbereit ist, und der Kunde das Werk nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen abgenommen hat;
    3. Der Kunde das Werk (vorzeitig) in Gebrauch genommen hat, unabhängig davon, ob es fertiggestellt ist oder nicht.
    4. Der Kunde die Rechnung für die fertiggestellten Arbeiten bezahlt hat;

Nach der (Aus-)Lieferung geht die (Aus-)Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden und Padelfactory haftet nicht mehr für Mängel, Schäden und/oder Defekte, die der Kunde zum Zeitpunkt der (Aus-)Lieferung gerechterweise hätte entdecken müssen.

  1. Wird das Werk vom Kunden beanstandet, so hat der Kunde Padelfactory Gelegenheit zu geben, die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Das Werk gilt erst dann als nicht (ab-)geliefert, wenn die festgestellten Mängel die Inbetriebnahme verhindern.
  2. Das Vorliegen eines Mangels setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

Artikel 11- Fertigstellung und Lieferung - Reklamationen

  1. Nach der (Aus-)Lieferung geht die (Aus-)Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden und Padelfactory haftet nicht mehr für Mängel, Schäden und/oder Defekte, die der Kunde zum Zeitpunkt der (Aus-)Lieferung gerechterweise hätte entdecken müssen.
  2. Der Kunde hat die gelieferte Ware
    1. spätestens bei Auslieferung auf relevante und erkennbare Mängel zu prüfen und diese bei sonstigem Verlust des Reklamationsrechts unverzüglich schriftlich zu melden;
    2. Beanstandungen wegen schwerwiegender Mängel, die der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung gerechterweise nicht entdecken konnte, muss der Kunde Padelfactory unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitteilen.

Die Reklamation muss in jedem Fall eine möglichst ausführliche Beschreibung des Mangels/der Mängel mit Bildmaterial enthalten, damit Padelfactory in der Lage ist, angemessen zu reagieren.

  1. Padelfactory verpflichtet sich, die bei der Lieferung festgestellten und schriftlich anerkannten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben und/oder für Ersatz zu sorgen.
  2. Vom Kunden schriftlich festgestellte Mängel und/oder Unzulänglichkeiten, die sich aus der Art, den Eigenschaften und/oder der Spezifikation der verwendeten Waren ergeben, gehen nicht zu Lasten und auf Risiko von Padelfactory und werden daher von Padelfactory nicht repariert und/oder ersetzt. Das Gleiche gilt für Mängel und/oder Unzulänglichkeiten, die die Haltbarkeit und Funktionalität nicht beeinträchtigen und/oder sich aus der Verwendung solcher Konstruktionen und Gegenstände ergeben und damit verbunden sind. Ein festgestellter Mangel und/oder eine festgestellte Unzulänglichkeit wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Vorschriften und Qualitätsanforderungen beurteilt.
  3. Kein Recht auf Reklamation besteht, wenn:
    1. die (aus-)gelieferten Waren oder ein Teil davon Umständen ausgesetzt sind, die möglicherweise die Qualität der (gelieferten) Waren beeinträchtigen können;
    2. die (aus-)gelieferte Ware oder ein Teil davon anderweitig nachlässig oder unsachgemäß bearbeitet, behandelt, gelagert und/oder verwendet und/oder nicht verwendet und/oder behande

gemäß den Spezifikationen und/oder Anweisungen von Padelfactory oder Dritten und/oder gemäß dem, was im Vertrag vereinbart wurde;

  1. die Gegenstände wurden bereits gemischt und in andere (Bau-)Arbeiten integriert.
  2. der Mangel auf eine unzureichende Wartung des gelieferten Werks zurückzuführen ist, z. B. weil die Waren nicht regelmäßig gereinigt oder nicht vor Rost geschützt wurden, wie auch im Wartungshandbuch angegeben.
  3. wenn der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Padelfactory selbst Änderungen an den gelieferten und/oder installierten Produkten vornimmt oder vornehmen lässt.
  1. wenn der Mangel durch ein dem Kunden zuzurechnendes Verschulden verursacht wurde oder der Kunde Padelfactory zu spät über den Mangel informiert hat, erlischt sein Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eventuelle Rückabwicklung. Die Beweislast dafür, dass der Mangel nicht dem Kunden zuzuschreiben ist, liegt beim Kunden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben.
  2. Nach Erhalt der Reklamation wird Padelfactory den Sachverhalt so schnell wie möglich untersuchen. Der Kunde muss Padelfactory bei dieser Untersuchung unter Androhung des Verfalls des Rechts unterstützen.
  3. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat Padelfactory die Möglichkeit:
  1. die Gegenstände zu reparieren oder zu ersetzen;
  2. die Reklamation zu beseitigen (oder beseitigen zu lassen);
  3. einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren.

Alle Kosten, die über die in Punkt (i) bis (iii) beschriebene bloße Verpflichtung hinausgehen, gehen zu Lasten des Kunden. Für reparierte bzw. ausgetauschte (Teil-)Teile oder Arbeiten gilt keine neue Garantiefrist, sondern die laufende Garantiefrist.

  1. Der Kunde kann keine Ansprüche gegen Padelfactory geltend machen, wenn er hinsichtlich der betreffenden Mängel auch Ansprüche direkt gegen den Produzenten bzw. Hersteller geltend machen kann, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen etwas anderes.
  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, übernimmt Padelfactory für die von Padelfactory gelieferten Waren keine andere Garantie als die Garantie, die Dritte (gegenüber Padelfactory) für die betreffenden Waren leisten, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen etwas anderes.
  3. Auf die von Padelfactory gelieferten Waren gewährt Padelfactory die folgenden Garantien:
  • 5 Jahre Herstellergarantie auf die Konstruktion des Padelkäfigs,
  • 2 Jahre für die pulverbeschichtete Deckschicht,
  • 1 Jahr auf das Glas bei normalem Gebrauch,
  • 5 Jahre auf die LED-Beleuchtung (ohne Installation)
  • 8 Jahre ablaufende Garantie auf Kunstrasen. Beachten Sie die Reduzierung der Garantie um 10% pro zusätzlichen 20kLy; begrenzt auf 8 Jahre
  • auf Erdarbeiten 5 Jahre (natürliche Schränkungen ausgeschlossen).

Die Garantie(n) erstreckt sich nicht auf Gegenstände oder Arbeiten, die auf Vandalismus, bewusste oder unbewusste Absicht, Leichtfertigkeit oder Nachlässigkeit bei der Wartung zurückzuführen sind.

  1. Der Kunde verliert in jedem Fall sein Recht, sich auf einen Mangel des gelieferten Werks zu berufen, wenn er diesen nicht innerhalb von 1 Monat, nachdem er ihn entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, Padelfactory gemeldet hat. Der Besteller, der als Verbraucher gilt, verliert in jedem Fall sein Recht, sich auf einen Mangel des gelieferten Werks zu berufen, wenn er ihn Padelfactory nicht innerhalb von 2 Monaten, nachdem er ihn entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, gemeldet hat. Darüber hinaus verliert der Kunde dieses Recht, wenn er die Reklamation nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Meldung vor Gericht gebracht hat.

Artikel 12 - Haftungsausschluss

  1. Padelfactory haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Padelfactory sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten verlassen hat, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt wurden.
  2. Padelfactory haftet für Schäden an anderen Werken und Sachen des Kunden, soweit sie durch oder während der Durchführung des Vertrages verursacht werden und auf grobe Fahrlässigkeit, grobe Unachtsamkeit von Padelfactory und/oder seinen Mitarbeitern zurückzuführen sind.
  3. Padelfactory bewertet keine Baukonstruktionen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Baukonstruktion in Ordnung und für die auszuführenden Arbeiten geeignet ist. Padelfactory übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
  4. Padelfactory haftet bei verspäteter, falscher oder fehlerhafter Lieferung oder bei Mängeln an den Arbeiten und/oder der Ausführung des Vertrages in keiner Weise für die dadurch verursachten indirekten (geschäftlichen, indirekten, zufälligen und/oder Folgeschäden) Schäden des Kunden und/oder Dritter, es sei denn, es liegt grober Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Padelfactory oder seinen Mitarbeitern vor.
  5. Padelfactory haftet in keiner Weise für Schäden, die sich aus Ungenauigkeiten in der bereitgestellten Einsparungsberechnung ergeben. Aus der Einsparungsberechnung können keine Rechte abgeleitet werden.
  6. Padelfactory haftet nicht für technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Farben, Qualität und Maßen.
  7. Padelfactory haftet nicht für Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Vandalismus, Witterungseinflüsse wie Sturmschäden u.a. entstehen.
  8. Wenn der Hersteller, ungeachtet des Grundes, rechtlich oder faktisch keine Garantie übernimmt, wird auch von Padelfactory keine Garantie gewährt.
  9. Der Kunde hält Padelfactory und/oder sein Personal schadlos gegenüber allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die von Padelfactory durchgeführten Tätigkeiten und/oder gelieferten Waren, durch die diese Dritten einen Schaden erlitten haben, unabhängig von der Ursache oder dem Zeitpunkt des Schadens. Die Entschädigung umfasst auch die zu leistenden Verfahrens- und damit verbundenen Kosten.
  10. Die Haftung von Padelfactory gegenüber dem Kunden übersteigt nicht die Haftung der Hersteller/Lieferanten gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf oder Schäden an verarbeiteten Waren, Teilen oder Konstruktionen.
  11. Padelfactory erklärt, dass sie nicht auf alle Bereiche des Bauwesens spezialisiert ist (sein kann), was es erforderlich macht, für einige Aufträge Subunternehmer einzusetzen. Wenn Padelfactory in Absprache mit dem Kunden Subunternehmer einsetzt, wird der Kunde im Falle von Leistungsmängeln, die dem Subunternehmer zuzuschreiben sind, oder wenn der Subunternehmer dem Kunden oder Dritten gegenüber anderweitig haftbar ist, diese Schäden direkt beim Subunternehmer geltend machen und Padelfactory diesbezüglich schadlos halten.
  12. Sollte sich Padelfactory dennoch als haftbar erweisen und der vorgenannte Haftungsausschluss keine Anwendung finden, ist die vertragliche und/oder außervertragliche Haftung von Padelfactory auf (in getrennter und absteigender Reihenfolge) beschränkt:
  • maximal bis zur Höhe des Betrages, den Padelfactory dem Kunden für die Tätigkeiten in Rechnung gestellt hat, ohne Mehrwertsteuer, zumindest aber bis zu dem Teil des Betrages, auf den sich die Haftung bezieht, abzüglich der Auslagen in den Fällen;
  • maximal in Höhe der Zahlung des Versicherers von Padelfactory, gegebenenfalls zuzüglich der Selbstbeteiligung von Padelfactory.
  1. Alle Ansprüche des Kunden und/oder Dritter, aufgrund derer Padelfactory haftbar gemacht werden könnte, wozu auch eine etwaige Produkthaftung von Padelfactory gehört, verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Entstehen des Anspruchs, in jedem Fall aber nach Ablauf von 12 Monaten nach:

der (Aus-)Lieferung des Werks durch Padelfactory, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen etwas anderes.

  1. Wenn der Kunde für ein mit dem Vertrag verbundenes Risiko versichert ist, ist er verpflichtet, sich darauf zu verlassen und Padelfactory bis zur Höhe der Selbstbeteiligung zu entschädigen.
  2. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Padelfactory




Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt

  1. Solange alle Forderungen, die Padelfactory gegenüber dem Kunden hat, einschließlich der damit zusammenhängenden Kosten, wie z.B. Lieferkosten, Inkassokosten und Zinsen, vom Kunden nicht vollständig beglichen oder Sicherheiten dafür geleistet wurden, behält sich Padelfactory das volle Eigentum an den gelieferten Materialien vor.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Materialien oder einen Teil davon vor dem Eigentumsübergang zu verwenden, zu veräußern, zu liefern oder anderweitig darüber zu verfügen, es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Padelfactory und wenn der Weiterverkauf oder die Weiterlieferung im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Kunden erfolgt. Im Falle einer Weiterveräußerung durch den Kunden tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Vertrages mit Padelfactory die Forderung(en) an Padelfactory ab, die der Kunde durch die Veräußerung von dem/den Dritten erlangt.
  3. Dem Kunden ist es ferner nicht gestattet, die Materialien oder Teile davon zu verpfänden oder Dritten vor der Eigentumsübertragung ein anderes Recht daran einzuräumen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen sorgfältig und als erkennbares Eigentum von Padelfactory zu verwahren.
  5. Padelfactory ist berechtigt, alles, was unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde und sich noch beim Kunden befindet, zurückzunehmen oder einzufordern, wenn der Kunde nicht für die rechtzeitige Bezahlung der Rechnungen sorgt oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder geraten könnte. Der Kunde gewährt Padelfactory jederzeit freien Zugang, um die Waren zu prüfen und/oder die Rechte von Padelfactory auszuüben.
  6. Wenn Padelfactory begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden hat, ist Padelfactory berechtigt, die Lieferung der Materialien und/oder die Ausführung der Arbeiten ganz oder teilweise aufzuschieben, bis der Kunde Sicherheit für die Zahlung geleistet hat. Der Kunde haftet für den Schaden, der Padelfactory durch diese Lieferverzögerung entsteht.
  7. Alle Kosten, die Padelfactory im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, unbeschadet der rechtlichen Möglichkeiten, vom Kunden direkten und/oder indirekten Schadenersatz zu verlangen, zuzüglich der Kosten und gesetzlichen Zinsen.
  8. Das Risiko der Beschädigung, des Qualitätsverlusts und/oder des Verlusts der Materialien liegt bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden bei Padelfactory. Die Verweigerung der Annahme durch den Kunden gilt als Lieferung. Dies gilt auch für den Fall, dass kein oder noch kein Eigentumsübergang festgestellt worden ist.

Artikel 14 - Befugnis zur Auflösung und/oder Aussetzung

  1. Wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen (einschließlich Zahlungsverpflichtungen) gegenüber Padelfactory nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist Padelfactory berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen, bis der Kunde seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, und im Falle des Verzugs des Kunden sind alle Forderungen von Padelfactory gegenüber dem Kunden sofort und unverzüglich einforderbar.
  2. Padelfactory hat, neben allen anderen ihr zustehenden Rechten, das Recht, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ohne (weitere) vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch eine schriftliche außergerichtliche Erklärung aufzulösen, wenn:
    1. es sich um dauerhafte höhere Gewalt handelt
    2. dem Kunden ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird, der Konkurs des Kunden beantragt wird oder der Kunde selbst Konkurs anmeldet, der Kunde seinen Gläubigern einen (privaten) Vergleich anbietet oder (zu diesem Zweck) eine Gläubigerversammlung einberuft oder wenn in Bezug auf den Kunden die Anwendung des Gesetzes über die Umschuldung (natürlicher Personen) beantragt oder gewährt wird;
    3. das Unternehmen des Kunden liquidiert wird und/oder die geschäftlichen Aktivitäten des Abnehmers tatsächlich eingestellt oder an einen Ort außerhalb der Niederlande verlegt werden;
    4. Der Kunde wurde bei Vertragsabschluss aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht geleistet oder ist unzureichend.
  3. Der Kunde wird Padelfactory in den in Absatz 2 genannten Fällen unverzüglich benachrichtigen und bis zur Erteilung weiterer Anweisungen von Padelfactory geeignete Maßnahmen zum Schutz der Interessen von Padelfactory ergreifen.
  4. Im Falle des Verzugs des Kunden hat Padelfactory das Recht, den Vertrag (außergerichtlich) aufzulösen, wobei die Waren oder ein Teil davon vom Kunden zurückgerufen oder eingefordert werden können und die verbleibende(n) Frist(en) nach der Auflösung und/oder der verbleibende Betrag als Schadenersatz geltend gemacht werden können, unbeschadet des Rechts von Padelfactory, (zusätzlichen) Schadenersatz zusätzlich oder anstelle dessen zu fordern, und der Verpflichtung des Kunden, Padelfactory die daraus entstehenden Kosten zu erstatten.
  5. Padelfactory ist außerdem berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn sich Umstände ergeben, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, oder wenn sich anderweitig Umstände ergeben, die Padelfactory eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags unzumutbar erscheinen lassen.
  6. Wenn Padelfactory den Vertrag auflöst, werden die Forderungen von Padelfactory sofort fällig.
  7. Im Falle einer Aussetzung oder Auflösung ist Padelfactory in keiner Weise zum Ersatz von Schäden oder Kosten verpflichtet, die in irgendeiner Weise entstanden sind.
  8. Wenn Padelfactory die Ausführung des Vertrags in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels aussetzt, haftet der Kunde für die Schäden und Kosten, die Padelfactory durch diese Verzögerung entstehen, sowie für den entgangenen Gewinn.

Artikel 15 - Höhere Gewalt

  1. Padelfactory ist in keiner Weise haftbar oder verpflichtet, irgendeine Form von Schaden zu ersetzen, wenn und insofern ihre Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht erfüllt werden können.
  2. Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall, zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, jede äußere Ursache sowie jeder Umstand verstanden, der nach vernünftigem Ermessen nicht auf das Risiko von Padelfactory zurückzuführen ist, unabhängig davon, ob er vorhergesehen wurde oder nicht, und der die Erfüllung der Verpflichtungen vorübergehend oder nicht verhindert, wie z.B. Brand, Diebstahl, Tod, Streiks, Pandemien, Epidemien, Witterungsbedingungen, behördliche Maßnahmen, betriebliche Probleme, Transportprobleme sowie die Nichterfüllung durch Lieferanten von Padelfactory und/oder Internetausfälle, Stromausfälle, Ausfälle im E-Mail-Verkehr und Ausfälle oder Änderungen bei von Dritten gelieferten Waren sowie Finanzkrisen. Störungen bei Hilfs- oder Transportmitteln gelten ausdrücklich als höhere Gewalt.
  3. Im Falle dauerhafter höherer Gewalt ist Padelfactory berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden durch eine schriftliche Erklärung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen. Padelfactory haftet dem Kunden gegenüber in diesem Zusammenhang nicht für Schäden, die der Kunde erleidet, gleich welcher Art und welchen Umfangs.
  4. Im Falle von vorübergehender höherer Gewalt ist Padelfactory berechtigt, die Fristen, innerhalb derer der Vertrag ausgeführt werden muss, um den Zeitraum zu verlängern, in dem das vorübergehende

Hindernis besteht. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, kann der Kunde die (teilweise) Beendigung des Vertrags verlangen, ohne dass er Anspruch auf Schadensersatz hat, unbeschadet der (Zahlungs-)Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf den von Padelfactory bereits ausgeführten Teil des Vertrags.

  1. Wenn Padelfactory aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird, seine Verpflichtungen gegenüber einem oder einigen seiner Kunden zu erfüllen, aber nicht die Verpflichtungen gegenüber allen Kunden, ist Padelfactory berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche der Verpflichtungen und gegenüber welchen Kunden es erfüllt, sowie die Reihenfolge, in der dies geschieht.
  2. Wenn Padelfactory zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist Padelfactory berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.



Artikel 16 - Vertraulichkeit und Rechte an geistigem Eigentum

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei oder über die andere Partei erhalten, sowie die durch die Verarbeitung dieser Informationen erzielten Ergebnisse vertraulich zu behandeln. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie Dritten auferlegen, die von ihnen mit der Durchführung des Vertrags zwischen den Parteien beauftragt werden.
  2. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Vertragsparteien als solche bezeichnet werden und wenn ihr vertraulicher Charakter bekannt ist oder gerechterweise verstanden werden sollte.
  3. Padelfactory behält das Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten an Werken, die sie oder ihre Mitarbeiter im Rahmen der Ausführung des Vertrags oder der Realisierung des Angebots schaffen, nutzen oder nutzen lassen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Zu den Werken gehören unter anderem Modelle, Entwürfe, Ratschläge, Verträge oder andere schriftliche Dokumente, (technische) Verfahren, Kostenvoranschläge, Abbildungen, Berechnungen, Methoden, Zeichnungen, Ideen, Skizzen, Logos und Broschüren.
  4. Es ist dem Kunden untersagt, die vorgenannten Werke ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Padelfactory zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verwerten, in eigenen Produktionsprozessen des Kunden oder Dritter zu verwenden oder Dritten im weitesten Sinne des Wortes zugänglich zu machen, sei es mit dem Ziel, ein vergleichbares Angebot zu erhalten oder nicht. Es ist auch nicht gestattet, das Werk ohne schriftliche Zustimmung von Padelfactory in veränderter Form zu veröffentlichen oder unter eigenem Namen zu nutzen. Die Urheber-/Eigentumsrechte an den Werken liegen vollständig bei der Padelfactory.
  5. Wenn der Kunde die in diesem Artikel genannte(n) Verpflichtung(en) nicht oder nicht vollständig einhält, schuldet er Padelfactory aufgrund dieser einzigen Tatsache pro Ereignis eine sofort einforderbare und nicht gerichtlich anfechtbare Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € für jeden Verstoß plus 250 € für jeden Tag, an dem dieser Verstoß andauert, unbeschadet der rechtlichen Möglichkeiten, den tatsächlich erlittenen Schaden vom Kunden zurückzufordern.

Artikel 17 - Sonstige Bestimmungen

  1. Padelfactory ist berechtigt, alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu. Der Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Padelfactory berechtigt, seine Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.
  2. Wird das Unternehmen eines Kunden oder ein Teil davon aus irgendeinem Grund, in welcher Form auch immer, in einem anderen Unternehmen fortgeführt oder mit einem anderen Unternehmen verschmolzen, so ergibt sich, was die Erfüllung der Verpflichtungen anbelangt, folgendes:

die gesamtschuldnerische Haftung des ursprünglichen Kunden und des Nachfolgeunternehmens in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Padelfactory.

  1. Wird der Vertrag mit zwei oder mehr Kunden geschlossen, so haften diese gesamtschuldnerisch für die vollständige Erfüllung des Vertrages.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sein, für nichtig erklärt oder aufgehoben werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und die nicht anwendbare, nichtige oder aufgehobene Bestimmung wird in eine Bestimmung umgewandelt, die von Padelfactory festgelegt worden wäre, wenn die ursprüngliche Bestimmung aufgrund ihrer Nichtanwendbarkeit, Nichtigkeit oder Aufhebbarkeit aufgehoben worden wäre. Soweit erforderlich, erklärt sich der Kunde bereits jetzt und im Voraus damit einverstanden.
  3. Auf alle unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, mit der ausdrücklichen Ausnahme des Wiener Kaufrechtsübereinkommens. Der niederländische Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich und hat Vorrang vor Übersetzungen davon.
  4. Streitigkeiten, einschließlich solcher, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, die sich aus diesen Allgemeinen Bedingungen, dem Vertrag und/oder den sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Verträgen sowie aus anderen Rechtshandlungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden dem zuständigen Gericht am Sitz von Padelfactory vorgelegt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
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